F-Gase im Wandel Auswirkungen auf Fahrzeugklimaanlagen und mobile Off-Highway-Anwendungen
Fahrzeugklimaanlagen wurden bis in die 1990er Jahre mit dem Kältemittel R12 betrieben. Es gehört zu den Halogenkohlenwasserstoffen der Stoffgruppe FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe). Diese Gase weisen ein hohes ODP (Ozone Depletion Potential) auf. Dadurch wird die Ozonschicht in der Atmosphäre abgebaut, was zu einer erhöhten UV-Strahlung auf der Erde führt.
Mit dem Montreal-Protokoll aus dem Jahr 1987, das viele Länder, darunter die USA und die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet haben, begann der weltweite Ausstieg aus der FCKW-Produktion. Die Verwendung von R12 in Fahrzeugklimaanlagen wurde seit 1996 verboten.
Von R12 zu R134a – die Entwicklung der Kältemittel
Als Ersatz- und Nachfolgekältemittel wurde hauptsächlich R134a verwendet. Dieses Kältemittel ist ein Fluorkohlenwasserstoff und enthält kein Chlor. Es besitzt daher kein Ozonabbaupotenzial mehr. Der Nachteil dieses Kältemittels ist jedoch sein hohes GWP (Global Warming Potential). Die Treibhauswirkung von R134a beträgt das 1430-fache im Vergleich zu Kohlendioxid.
Seit 2011 dürfen Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial von mehr als 150 nicht mehr in Autoklimaanlagen neu eingeführter Fahrzeugtypen eingesetzt werden. Seit dem 1. Januar 2017 ist die Verwendung in allen neuen Fahrzeugen verboten. Dies wurde in der Richtlinie 2006/40/EG beschlossen und gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1. Die Verordnung (EG) 842/2006 bildet dabei den Rahmen für die allgemeine Regulierung von fluorierten Kohlenwasserstoffen, den die Richtlinie 2006/40/EG für den Einsatz in Kraftfahrzeugen konkretisiert.
F-Gas-Regulierung und schrittweise Reduzierung der Verfügbarkeit
Mit der Verordnung (EU) 517/2014 wurde die Verfügbarkeit teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (F-Gase) neu geregelt und durch Quotierungen beschränkt. Hierfür wurde ein Durchschnittswert in Tonnen CO₂-Äquivalent festgelegt, der durch die von 2009 bis 2012 in Verkehr gebrachten Mengen an F-Gasen verursacht wurde. Dieser Durchschnittswert wurde im Jahr 2015 als 100 % festgelegt. Anschließend wurde eine schrittweise Reduzierung auf 21 % im Jahr 2030 durch die Beschränkung der in Verkehr gebrachten Menge vorgesehen.
Dadurch nimmt die Verfügbarkeit von Kältemitteln auf Basis von F-Gasen ab. Dies führt zu Preissteigerungen und erhöht den Druck auf alle Anwendungen, die diese Stoffe verwenden, auf alternative Lösungen umzusteigen. Die neue Verordnung (EU) 2024/573 verschärft die Reduzierungsschritte nochmals und verfolgt das Ziel eines vollständigen Ausstiegs aus F-Gasen bis zum Jahr 2050.
Welche Auswirkungen ergeben sich für mobile Off-Highway-Anwendungen?
Alle bisherigen Verordnungen und Richtlinien schreiben derzeit noch keine konkreten Einschränkungen bei der Verwendung von F-Gasen in mobilen Einrichtungen vor.
Zu diesen zählen unter anderem:
- Schwere Nutzfahrzeuge
- Lieferwagen
- Mobile Maschinen und Geräte außerhalb des Straßenverkehrs
- Anwendungen in der Landwirtschaft
- Anwendungen im Bergbau
- Anwendungen im Bauwesen
- Züge
- U-Bahnen
- Straßenbahnen
- Luftfahrzeuge
Die EU-Kommission will zum 1. Juli 2027 einen Bericht veröffentlichen. Bis dahin soll geprüft werden, ob kostenwirksame, technisch realisierbare, energieeffiziente und zuverlässige Alternativen für fluorierte Treibhausgase in mobilen Kälte- und Klimaanlagen verfügbar sind.
Die Ergebnisse dieser Bewertung können direkte Auswirkungen auf den mobilen Bereich haben.
Neue Anforderungen an Dichtheitskontrollen
Mit der Verordnung (EU) 2024/573 wurden auch die Grenzwerte für Dichtheitskontrollen aktualisiert. Dichtheitskontrollen sind erforderlich für Anlagen mit fluorierten Kohlenwasserstoffen, beispielsweise R134a, mit Füllmengen von mehr als 5 t CO₂-Äquivalent sowie für HFOs, beispielsweise R1234yf, mit Füllmengen von mehr als 1 kg.
Diese Dichtheitskontrollen werden ab März 2027 auch für mobile Anlagen in Off-Highway-Anwendungen verpflichtend vorgeschrieben. Die erforderlichen Kontrollen können dabei im Rahmen regelmäßiger Wartungsintervalle durchgeführt werden.
Unterschiede zwischen Europa und den USA
Die Vorschriften in den USA unterscheiden sich in mehreren Punkten von den europäischen Vorgaben.
Im Rahmen des US AIM Act 2020 gilt das Verbot für das Inverkehrbringen von Kältemitteln mit einem GWP von mehr als 150 ab Januar 2028 für den Bereich MVAC (Motor Vehicle Air Conditioning). Dies betrifft auch den Unterbereich Nonroad Vehicles.
Darunter fallen unter anderem:
- Landmaschinen
- Baumaschinen
- Mining-Fahrzeuge
- Kommunalfahrzeuge
Darüber hinaus sind Kohlenwasserstoffe wie Propan (R290) für den Einsatz in MVAC-Anwendungen in den USA nicht freigegeben. Propan gehört zur Sicherheitsklasse A3 und weist eine höhere Brennbarkeit auf. In den USA sind derzeit nur R1234yf und R744 für den mobilen Einsatz freigegeben. Das Kältemittel R1234yf ist ebenfalls brennbar, fällt jedoch in die Sicherheitsklasse A2L. Dies bedeutet, dass es leicht entflammbar ist, jedoch eine geringe Brandgeschwindigkeit aufweist.
R1234yf, PFAS und zukünftige Entwicklungen
Zusammenfassend lässt sich eine Tendenz zu R1234yf als Standardkältemittel für mobile Anwendungen erkennen. Gleichzeitig steht in der Europäischen Rechtslage noch die Entscheidung zu PFAS-Substanzen aus.
PFAS sind Per- und Polyfluoralkylsubstanzen sowie Stoffe, die nachweislich oder vermutlich zu PFAS abgebaut werden. HFOs wie R1234yf bilden beim Abbau in der Atmosphäre TFA (Trifluoressigsäure), welche wiederum zur Gruppe der PFAS-Substanzen zählt.
Die derzeit auf EU-Ebene geführten Diskussionen zu einer PFAS-Initiative im Rahmen der REACH-Verordnung können daher erhebliche Auswirkungen auf den Bereich der Kältemittel haben. Mit einer entsprechenden Verordnung wird aktuell im Zeitraum 2027 bis 2028 gerechnet.
Sicherheitsanforderungen bei brennbaren Kältemitteln
Da sowohl R1234yf als auch Propan (R290) brennbare Substanzen sind, sollte bereits während der Konzeption eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Der Nachteil von Propan liegt in seiner leichten Entflammbarkeit. Es gehört zur Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378-1 und unterliegt damit speziellen Sicherheitsanforderungen.
Bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen können Anlagen jedoch – abhängig von den vorgesehenen Einsatzbereichen – sicher betrieben werden. Dies zeigen auch die praktischen Erfahrungen aus dem langjährigen Betrieb entsprechender Anlagen.
Fazit
Die regulatorischen Anforderungen an fluorierte Kältemittel entwickeln sich kontinuierlich weiter. Während die Verfügbarkeit klassischer F-Gase durch die europäischen Verordnungen schrittweise reduziert wird, stehen insbesondere mobile Klimaanlagen und Off-Highway-Anwendungen vor zukünftigen technischen und regulatorischen Veränderungen.
Besonders die weitere Entwicklung rund um die Verordnung (EU) 2024/573, die Bewertung alternativer Kältemittel bis 2027 sowie mögliche PFAS-Regulierungen werden die zukünftige Auswahl und Verwendung von Kältemitteln maßgeblich beeinflussen.